Selbständige Prüfungs und Sicherheitsdienste

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Die Zuverlässigkeit von Jahresabschlüssen, die nicht selbständig geprüft wurden, ist heutzutage fraglich. Alle Anteilshaber, einschließlich Geschäftspartner und Führungskräfte möchten zuverlässige Informationen über den finanziellen Status und die Leistungen geliefert bekommen. Der Zugriff auf zuverlässige Informationen hat für Benutzer von Jahresabschlüssen höchste Priorität. In der Türkei ist Prüfung von Jahresabschlüssen durch zahlreiche öffentliche Institutionen und Aufsichtsbehörden inzwischen obligatorisch.

Mit unseren selbständigen Prüf- und Sicherheitsdiensten, sind wir bestrebt, abgesehen von gesetzlichen Anforderungen auf die Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen und den Nutzen und die Effizienz der Prüfungen zu steigern.

Als PKF Istanbul wurden wir von folgenden Institutionen ermächtigt, selbständige Prüfungen durchzuführen:

  • Behörde für öffentliche Aufsichts-, Buchhaltungs- und Prüfungsstandards (KGK), Selbständige Prüfungsbehörde (KAYIK)
  • Kapitalmarktvorstand (SPK),
  • Energiemarktaufsichtsbehörde (EPDK),
  • Generaldirektion für Versicherung,
  • London Bullion Market Association – (LBMA),
  • Dubai Multi Commodities Centre – (DMCC).
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