Weitere gesetzliche Beglaubigungsdienste außer in Steuerangelegenheiten

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BANKENRECHT:
  • Laut Verordnung Nr. 22299 R.G vom 31/05/1995; Bonitätserklärung bei Kreditanfragen bei Banken. Beglaubigung von Jahresabschluß und Gewinn- und Verlustrechnung. Gemäß Artikel 11/11 des Bankenrechtes, müssen für, von Banken vergebene Kredite und gewährte Bürgschaft oder für Bürgschaften, Kontostatus für diejenigen, die von der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde festgelegten Grenzen überschreiten, die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung geprüft werden.
  • Laut Verordnung Nr. 24445 R.G. vom 27/06/2001; Bescheinigung des Vermögens von Aktionären, die mehr als 10% des Bankkapitals besitzen.
ARBEITSLOSENRECHT:
  • Laut Gesetz Nr. 4447, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 23810 am 08.09.1990; Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben der Arbeitslosenversicherung.
ORGANISIERTE INDUSTRIEZONEN:
  • Laut Gesetz Nr. 4562 der Organisierten Industriezonen; Prüfung und Beglaubigung der Abrechnungen und Transaktionen von organisierten Industriezonen.
OBERSTER RAT FÜR RADIO UND FERNSEHEN:
  • Laut der Verordnung Nr. 3984, veröffentlicht nach Artikel 12 des Gesetzes Nr. 3568, über die Einrichtung und Sendung von Radio und Fernsehen muss die Richtigkeit der Werbeeinnahmen der Radio- und Fernsehunternehmen und der entsprechenden Aktien des Obersten Rates vom Wirtschaftsprüfer überprüft werden.
INDUSTRIEKAMMERN:
  • Ermittlung des inländischen Beitragssatzes bei der Beantragung eines inländischen Warenzertifikats,
  • Ermittlung der im Kapazitätsbericht enthaltenen Maschinen und Geräte.
TECHNOLOGIEENTWICKLUNGSZONEN:
  • Laut dem Gesetz über Technologieentwicklungszonen Nr. 4691; Prüfung und Beglaubigung der Konten und Transaktionen der Verwaltungsgesellschaft der.
HANDELSMINISTERIUM:
  • Eigenkapitalermittlungsbericht in der Umänderung, Verschmelzung und Teilung von Unternehmen,
  • Festlegung der Kapitaleinzahlung, Beglaubigung zum Schutz des Unternehmenskapitals,
  • Beglaubigung zur Addition nicht ausgeschütteter Gewinne der Vorjahre zum Kapital,
  • Beglaubigung zur Aufstockung der Kapitalrücklage
  • Laut Verkündung zur Überwachung der Einfuhren veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 26249 am 04/08/2006 (2006/15); Bei der Einfuhr der Waren (mit geringerem Stückwert) mit den Positionsnummern der Zolltarifstatistik sind Verfahren und Grundsätze der Überwachung festgelegt. Ab Datum der Ausstellung der Überwachungsurkunde, ist es Pflicht, den Tätigkeitsbericht für Produkte die der Überwachung der Finanzberatung unterliegen alle drei Monate zu verlängern, bis die Lagerbestände aller im Rahmen der Überwachungsurkunde eingeführten Waren erschöpft sind.
  • Laut Verkündung über die Registrierung der Einfuhren von Textilien und Bekleidung, veröffentlicht im Amtsblatt (2009/21)am 31/12/2008 – 27097 (2.mük.); bei Einfuhranträgen ab dem 02.02.2009 wird einmal im Jahr ein, von einem Wirtschaftsprüfer beglaubigtem Einführer-Informationsformular angefordert.
TÜBITAK (WISSENSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER FORSCHUNGSRAT DER TÜRKEI):
  • Laut Verordnung der Programme zur Unterstützung von Technologie und Innovation des wissenschaftlichen und technologischen Forschungsrates der Türkei; Bericht über die Bewertung der Projektausgaben in Bezug auf die Unterstützung von Unternehmen, deren F & E-Projekte von TÜBITAK genehmigt wurden.
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