Gemäß der MwSt-Gesetzgebung unterliegen in der Türkei gelieferte Güter und Dienstleistungen der Mehrwertsteuer. Einige in den Artikeln 11,12, 13 und 14 der der Mehrwertsteuer aufgeführten Situationen, Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen, Ausfuhr registrierter Verkäufe, Verkäufe mit Investitionsförderungszertifikaten und andere Bestimmungen) sind von der Mehrwertsteuer befreit. Einige dieser Ausnahmen befinden sich im Umfang der teilweisen und einige der vollständigen Ausnahmen. In Bezug auf die Lieferungen, die in den Geltungsbereich der vollständigen Befreiung fallen, ist für den Teil der MwSt, die nicht durch Skonto abgesetzt werden kann, laut Artikel 32 der MwSt-Gesetzgebung eine Rückerstattung vorgesehen.
Darüber hinaus werden bei einigen Verkäufen von Waren und Dienstleistungen mit abgesetzter Mehrwertsteuer, da es ich um einen ermäßigten Verkauf handelt, mit Mehrwertsteuerbeträgen berechnete Mehrwertsteuerdifferenzen zurückerstattet werden. Der Verkauf von Wohnungen, Textilien und Grundnahrungsmitteln ist ein typisches Beispiel für Produktion und Verkauf.
Ein weiterer Bereich ist die Rückerstattung des abzugsfähigen Mehrwertsteuerbetrags, der sich aus einbehaltenen Verkäufen ergibt und die der Steuerpflichtige nicht mit der berechneten Mehrwertsteuer zahlen kann. Ein Beispiel ist die Quellensteuerrückerstattung bei Bauarbeiten.
Nach Bestätigung der Richtigkeit der Rabatt- und Vertragslisten der Steuerzahler, die eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragt haben, legen wir nach den Gegenkontrollen dem Finanzamt den Umsatzsteuerrückerstattungsbericht vor und sorgen für die Mehrwertsteuerrückerstattung in bar oder auf Rechnung.